Fortbildung
Die Weiterbildung zum Lösungsorientierten Sachverständigen wird seit 2005 angeboten. Sie dauert 18 Monate und besteht aus insgesamt 9 Workshops. Sie umfasst insgesamt 200 Unterrichtsstunden sowie einem umfangreichen Praxisteil und richtet sich an Teilnehmer, die über ein abgeschlossenes Hochschulstudium in Psychologie, Pädagogik oder Kinder- und Jugendpsychiatrie verfügen.
Die Teilnehmerzahl beträgt maximal 20 Personen. Bevorzugt aufgenommen werden Interessenten aus Regionen, in denen Lösungsorientierte Sachverständige fehlen - was leider noch an vielen Stellen im Land der Fall ist. Diese Lücken werden sich erst ganz allmählich schließen, da eine profunde Sachverständigentätigkeit ohne umfangreiche fachpsychologische Kenntnisse und Fertigkeiten nicht gelingen kann.
Über diese Workshops hinaus besteht das Curriculum zusätzlich aus folgenden Elementen:
. Volontariat bei erfahrenen Lösungsorientierten SV; Aktenvorbereitung und selbständige
Bearbeitung kleinerer Aufträge (z. B. Umgangsbegleitung)
. Selbständige Fallbearbeitung mit Unterstützung (ab 7. Workshop)
. Supervision durch Veranstalter und Teilnehmer
Inhalte der Ausbildung:
- Grundlagen der Familienpsychologie - Familie aus systemischer Sicht
- Trennungsdynamik - Paarebene, Elternebene, Interpunktion, psychische Verwaisung
- Entwicklung des Familienrechts
- Professionelle Aufgabenteilung in familiengerichtlichen Verfahren - Gericht, Jugendamt, Anwälte, Verfahrenspfleger, Sachverständige
- Entwicklungspsychologische Grundlagen
- Lebensmittelpunkt des Kindes und Sorgerecht
- Psychodynamik von Umgangsstörungen (Eltern-Kind-Beziehung und Instrumentalisierung)
- Kindeswohl und Kindeswille (PAS und andere Kontaktverweigerungen)
- Rollenwandel des Psychologischen Sachverständigen im Familienrecht - von der Entscheidungsorientierung zum Lösungsorientierten Ansatz
- Methodik Lösungsorientierter Begutachtung - Einzelgespräche, gemeinsames Elterngespräch, Exploration von Kindern
- Diagnostik familiärer Beziehungen
- Prüfung elterlicher Ressourcen und Erziehungskompetenz bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung (§§1666, 1666a BGB)
- Fremdunterbringung (Heim, Pflegefamilie) und Rückführung (§ 1632 BGB) von Kindern
- Umgang mit dem Verdacht sexuellen Kindesmissbrauchs im Kontext von Trennung und Scheidung
- Professionelle Kooperation am Familiengericht
- Anfertigung schriftlicher Gutachten
- Praktikum
- Fallsupervision (nach Absprache)
Der nächste Kurs beginnt im Februar 2012.
Für Anmeldungen nutzen Sie bitte das Kontaktformular.
Kosten: 6.500 Euro
